Und wieder einmal musste das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Grundgesetz vor der NRW Landesregierung schützen:
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts befand, ausgerechnet der Innen- und Verfassungsminister Herbert Reul (CDU) habe rechtswidrig gehandelt, als er behauptete, die Lektüre der Wochenzeitung Junge Freiheit könne als Warnsignal für eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden. Das VG befand, die Aussage stelle einen „Eingriff in den Schutzbereich der grundrechtlich verbürgten Pressefreiheit“ dar. Nicht nur wurde dem schwarz-gelben Innenminister die Aussage verboten; er wurde auch veurteilt, seinem „Extremismusbeauftragten“ binnen vier Wochen nach Rechtskraft mitzuteilen, dass Reuls Aussage „rechtswidrig“ war.
Vorsitzender der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts ist Dr. Heusch, der auch Präsident des Verwaltungsgerichts ist. Erst vor einigen Wochen verhinderten CDU, SPD und Grüne, dass der anerkannte Verwaltungs- und Verfassungsrechtsexperte neuer Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs wird. Immer wieder hatte Heusch auch scharfe Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung geäußert. Auch das sog. Kirchenasyl bezeichnete er als bizarr, mahnte eine unzureichende Abschiebepraxis des BAMF an. Die Bundes-„Notbremse“ hatte der Präsident in einem Interview zuletzt als verfassungswidrig eingestuft.
In Düsseldorf führte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts dazu, dass eine stadtweite Maskenpflicht aufgehoben werden musste. Und auch die Aktion „Licht aus“ des damaligen Oberbürgermeisters, die sich gegen rechte Demonstranten richtete, wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als rechtswidrig eingestuft, was vom Oberverwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Die Landesregierung scheint all das nicht zu interessieren. Eine Reaktion auf das Urteil gegen den Innenminister erfolgte nicht. Und auch von der regierungsnahen Polizei-Spitze in NRW und den Gewerkschaften der Polizei gab es zu dem Richterspruch nur Schweigen. Dabei hatte Reul erst im März eine schwere Schlappe einstecken müssen, als das OVG die Suspendierung einer Polizistin wegen einer Karrikatur in einer Chat-Gruppe für rechtswidrig erklärt hat und der Polizei Willkür vorwarf.