Elmar Salinger, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Düsseldorf, kündigt die Aufarbeitung des schiefgelaufenen Polizeieinsatzes rund um die AfD-Kundgebung am 15.02.2025 auf dem Schadowplatz in Düsseldorf an. Gleichzeitig wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Regierungsinspektorin erhoben:

„Die Polizeiführung in Düsseldorf hat anscheinend bewusst versucht, unsere Wahlkampfveranstaltung am 15.02.2025 zu torpedieren. Erst wollte die zuständige Regierungsinspektorin unsere Versammlung nicht als eine Versammlung nach Art. 8 Abs. 1 GG anerkennen und uns den nötigen Schutz gewähren. Obwohl die Veranstaltung bereits am 15.11.2024 angemeldet wurde und jeder Jurastudent im zweiten Semester erkennen würde, dass es sich ganz klar um eine Versammlung nach Art. 8 Abs.1 handelt. Erst durch ein Verwaltungsgerichtsurteil konnten wir unsere grundgesetzlich verbrieften Rechte durchsetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Regierungsinspektorin offenbar dem linksradikalen DSSQ ebenfalls eine Kundgebung auf dem Schadowplatz genehmigte. Sie tat dies, obwohl klar war, dass eine erhebliche Gewaltbereitschaft bei Herrn Ongaro und seinen DSSQ-Chaoten herrscht, ebenso der Hang zu Straftaten gegen politisch Andersdenkende.

Das VG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 12.02.2025 klar festgelegt, dass unsere Wahlkampfveranstaltung jederzeit frei zugänglich und sichtbar sein muss. Dies setzte die Polizeiführung, mutmaßlich bewusst und politisch motiviert, nicht durch. Stattdessen war unsere Veranstaltung für dutzende Mitglieder, Sympathisanten und interessierte Bürger nicht zu erreichen. Sie mussten ungeschützt durch den linksextremen Mob irren und wurden häufig, wenn sie die Absperrgitter erreichten, von den Polizeibeamten abgewiesen. Es war effektiv kein Zugang zur Veranstaltung möglich. Dazu gibt es mittlerweile zahllose Zeugenaussagen.

All diese Vorgänge sind für einen demokratischen Rechtsstaat eine Schande. Politisch motivierte Beamte kennen wir aus der deutschen Geschichte zur Genüge und es waren immer die dunkelsten Kapitel, in denen politisch motivierte Beamte die Opposition bekämpften. Dies lassen wir uns nicht gefallen. Es muss jeder Partei möglich sein, einen ungehinderten Wahlkampf zu betreiben, ohne Angriffe und Gewalt zu fürchten. Dies ist eine primäre Aufgabe des Staates und seiner Repräsentanten. Der Düsseldorfer OB Keller und die Polizeiführung sind offensichtlich nicht in der Lage, diese Primäraufgabe und das Grundgesetz um- bzw. durchzusetzen. Daher leiten wir nun die nächsten Schritte ein und ziehen auch weitere juristische Maßnahmen gegen diese skandalösen Zustände in Betracht.“