Die Stadt Düsseldorf und Oberbürgermeister Keller haben eine Niederlage bei der allgemeinen Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet vor dem Verwaltungsgericht eingefahren. OB Keller möchte aber auf die unverhältnismäßigen und willkürlichen Maßnahmen nicht gänzlich verzichten. Die Maskenpflicht soll laut einer neuen Verfügung nur noch in fest definierten Bereichen gelten. Ab heute gilt die Pflicht zum Tragen einer sogenannten Alltagsmaske in folgenden Teilen der Stadt: In der Altstadt und in der Stadtmitte an der Schadowstraße und der Königsallee täglich zwischen 10 und 19 Uhr und auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha von Suttner-Platz täglich zwischen 6 und 22 Uhr.

Ob erneute Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese erneuerte Maskenpflicht ebenso gute Erfolgschancen haben, wie dies bei der bisherigen stadtweiten Verordnung der Fall war, bleibt abzuwarten. Die vorangegangene allgemeine Maskenpflicht wurde am Montag umgehend außer Kraft gesetzt.

Übrigens: Klage kann jeder Düsseldorfer Bürger beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf einreichen. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen und auch ein Rechtsanwalt ist hierfür nicht zwingend vorausgesetzt.

Die AfD Düsseldorf wendet sich weiterhin strikt gegen jedwede willkürlich verhängte Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Schluss mit diesen unverhältnismäßigen Maßnahmen, die nur eine weitere Verängstigung der Bevölkerung erzeugen und zudem gesundheitlich extrem bedenklich sind. Frische Luft ist schließlich zum atmen da. Gegen vernünftige Abstandsregeln, Masken in Geschäften und normal übliche Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen, ist auch weiterhin wenig bis gar nichts einzuwenden. Eine Öffnung der Außengastronomie hingegen wäre ein dringend notwendiger erster Schritt hin zu einer Normalisierung.