• Stadtverwaltung verweist auf §7 Abs. 6 GeschO Rat wegen unzulässiger politischer Wertungen bzw. unzulässiger Darstellung politischer Programme
  • Heino-Anfrage der AfD Ratsfraktion in Düsseldorf enthält drei simple Fragen

Unter dem formalen Vorwand die Anfrage der AfD Ratsfraktion enthalte politisch unzulässige Wertungen, möchte sich die Landeshauptstadt Düsseldorf einer Stellungnahme zur Tonhallen/Heino-Affäre entziehen. Wie in einer heute zugestellten Mitteilung der Stadt hervorgeht, wurde die Anfrage der AfD Ratsfraktion „Keine deutschen Lieder in der Tonhalle – was wird in Düsseldorf als nächstes verboten?“ nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung für den 29. April 2021 aufgenommen (Die vollständige Anfrage ist als PDF separat beigefügt).

Es ist bedauerlich, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf hierzu keine Stellung nehmen möchte und relevante Fragen, die weiterhin im Raum stehen, weiter unbeantwortet lässt. Die AfD Ratsfraktion hätte z.B. gerne gewusst, welche Veranstaltungen und deren Bewerbung die Stadt als nächstes verbieten lassen möchte und ob zu befürchten ist, dass die Kulturverwaltung auch die Bewerbung der „italienischen Gala-Nacht“ am 14.10.2021 in der Düsseldorfer Tonhalle mit einer italienischen Trikolore durch die veranstaltenden Düsseldorfer Jonges untersagen lassen möchte.

Ferner muss geklärt werden, was mit dem Handlungskonzept gegen „Überlassung von Räumen für Veranstaltungen mit rassistischen, antisemitischen, salafistischen, antidemokratischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenfeindlichen Inhalten“  das zwei Jahre nach dem Ratsbeschluss zwar angekündigt aber weiterhin nicht der Politik vorgelegt worden ist, geschehen ist.

Wir als AfD Düsseldorf hätten uns einen offenen und ehrlichen Austausch in dieser Sache sehr gewünscht. Offenbar ist es der Stadt Düsseldorf nach der verheerenden medialen Ohrfeige im Rahmen der jüngsten Heino/Tonhallen-Berichterstattung aber aus nachvollziehbaren Gründen eher peinlich hier womöglich erneut in Erklärungsnot zu geraten. Mit §7 Abs. GeschO Rat hier eine Art Notbremse zu ziehen, ist allerdings ein besonderes Armutszeugnis, was wir als AfD Düsseldorf dem Oberbürgermeister Keller und der Stadtverwaltung keinesfalls durchgehen lassen werden.