Erneut hat die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung binnen weniger Wochen den Düsseldorfer Stadtrat wegen eines rechtswidrigen Ratsbeschlusses gerügt und diesen Beschluss aufgehoben. Denn die Mehrheit der Ratsfraktionen hatte im Februar 2022 nur eine rechtswidrige Entscheidung, die zum Nachteil der AfD ausfällt, erneuert.

Den Beschluss des Stadtrates über die Bestellung von Ausschussmitgliedern mit beratender Stimme vom 4. Februar 2021 hat die Bezirksregierung Düsseldorf nun per Verfügung aufgehoben.

Oberbürgermeister Keller hatte auf Anordnung der Bezirksregierung diesen Beschluss in der letzten Ratssitzung am 3. Februar 2022 zwar beanstandet, aber der Rat war im Anschluss mehrheitlich bei seiner Auffassung geblieben.

Dazu Wolf-Rüdiger Jörres, AfD Ratsherr und Kreissprecher in Düsseldorf: „Aufgrund der erneuten Verweigerungshaltung vieler Ratsmitglieder wird der Sachverhalt vermutlich vom Verwaltungsgericht behandelt werden müssen. Wir – als AfD Düsseldorf – bedauern dies zutiefst, da hier aus ideologischer Verbohrtheit – nur um der AfD zu schaden – bekanntermaßen rechtswidrig gehandelt wird. Dadurch entstehen vollkommen unnötige Gerichtskosten zu Lasten der Steuerzahler.“