- Statt einer Aufforderung der Bezirksregierung Folge zu leisten, beabsichtigt der Rat nun Klage gegen dieselbe einzureichen
- OB Keller hat offenbar am 1.4.2022 am Rat vorbei Klage eingereicht
- Laut Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf stehen der AfD aber weitere Ausschusssitze zu
- AfD wird namentliche Abstimmung verlangen, um später die Ratsleute in Regress zu nehmen, die wissentlich gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht verstoßen haben
Der Streit um vorenthaltene Ausschusssitze für die AfD im Düsseldorfer Stadtrat geht in die nächste Runde – wird verbissener und immer bizarrer.
Auf eine Beanstandung der Bezirksregierung Düsseldorf zu einem Beschluss aus Februar 2021 hatte der Düsseldorfer Rat erneut über den Sachverhalt in der Ratssitzung am 3. Februar 2022 abgestimmt und die Verweigerung der Ausschusssitze für die AfD nochmals bestätigt.
Am 28. Februar erging nun eine Verfügung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung an die Stadt Düsseldorf, die diese Entscheidung aufgehoben hat und damit den Weg einer gerichtlichen Klärung eröffnet hat. Davon will der Rat nun offenbar Gebrauch – ohne Sinn und Verstand und zulasten der Steuerzahler.
OB Keller ist nun am Rat vorbeigezogen und und will morgen eine Wiederholung des Beschlusses samt angebliche Dringlichkeit erwirken
Verwunderlich ist aber, dass der nun vorliegende Antrag kein Dringlichkeitsantrag nach § 60 GO NRW ist, denn dieser hätte in der letzten Ratssitzung am 10. März 2022 als normale Vorlage entschieden werden können, denn zu diesem Zeitpunkt lag die Verfügung bereits vor und dies steht auch so in der Beschussvorlage für den 7.April 2022 (Eingang bei der Stadt am 1.3.2022). Auch die Bezirksregierung hat am Montag reagiert und eine scharfe Anordnungsverfügung an den Düsseldorfer Rat gerichtet. Dabei wird erneut bekräftigt, dass der AfD die beratenden Ausschusssitze zustehen.
Dazu die Landtagsabgeordnete und Ratsfrau Uta Opelt: „Gemeinsam mit der SPD stellt OB Keller den Rat mal wieder vor vollendete Tatsachen und klagt gegen die eigene CDU-geführte Bezirksregierung. Es ist wahrlich ein einmaliger Vorgang auf kommunaler Ebene und schon beeindruckend, wie die CDU geführte Ratsmehrheit hier in Düsseldorf – so kurz vor der Landtagswahl – ihr großes Misstrauen mit einer Klage gegen das Land NRW zum Ausdruck bringt.
Wir werden auf alle Fälle namentliche Abstimmung beantragen und dafür sorgen, dass sämtliche Kosten für dieses unnötige Verfahren, nicht die Stadt, nicht die steuerzahlenden Bürger treffen, sondern im Wege des Regresses von all den Ratsleuten getragen werden, die sich durch ihre Abstimmung willentlich über die Beanstandung der Kommunalaufsicht hinwegsetzen.“