- Klage gegen zwei Verfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf werden vom Verwaltungsgericht klar eingeordnet
- Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Klage nach heutiger Verhandlung zurück
- Sicht der Bezirksregierung Düsseldorf und der AfD-Fraktion Düsseldorf bestätigt
- AfD werden rechtswidrig beratende Ausschusssitze im Düsseldorfer Stadtrat vorenthalten
- Ausschusssitze mit beratender Funktion dürfen der AfD nicht vorenthalten werden
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute den beiden Klagen des Düsseldorfer Rates unter OB Keller nicht entsprochen und die Klagen gegen die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen einer mündlichen Verhandlung klar eingeordnet (Aktenzeichen: 1 K 2692/22). Streitpunkt war die Frage, ob der AfD beratende Ausschusssitze im Düsseldorfer Stadtrat zustehen und ihr diese neun Sitze gewährt werden müssen.
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf hatte in den vergangenen Monaten mehrfach den Düsseldorfer Stadtrat wegen rechtswidriger Ratsbeschlüsse gerügt und Beschlüsse wiederholt aufgehoben. Die Ratskoalition unter OB Keller hatte sich dann zur Klage gegen die eigene Bezirksregierung entschlossen, die nun verhandelt wurde und letztlich von der Landeshauptstadt Düsseldorf zurückgezogen wurde.
Dazu Wolf-Rüdiger Jörres, AfD Ratsherr und Kreissprecher in Düsseldorf: „Das Verwaltungsgericht hat heute sehr eindeutig die Position der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt und die Klagen der Stadt unter OB Keller als unbegründet zurückgewiesen. Dies entsprach auch immer der Sicht der AfD-Fraktion im Düsseldorfer Rathaus. Hoffentlich wird dieses rechtswidrige Verhalten nun endlich eingestellt. Wir bedauern diesen langwierigen Prozess zutiefst, da hier aus ideologischer Verbohrtheit – nur um der AfD zu schaden – bekanntermaßen rechtswidrig gehandelt wird. Dadurch entstehen vollkommen unnötige Gerichtskosten zu Lasten der Steuerzahler.“