Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der AfD zugestimmt, was zur Folge hat, dass der Düsseldorfer OB Keller nicht einfach bestimmte Anfragen von der Tagesordnung der Ratssitzungen nehmen kann. Wenn überhaupt, müsste dies in der Ratssitzung geschehen oder aber der OB beantwortet Fragen schlicht und einfach nicht. Dies würde aber eine öffentliche Behandlung im Rat zur Folge haben und auch zu direkten Nachfragen der AfD.
Zudem sieht das Verwaltungsgericht den Aufruf an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, sich an der Demo am 27.01.2024 zu beteiligen, als rechtswidrig an. Dazu auch mehr in JF.
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