Die AfD Düsseldorf hat beim Wahlamt Düsseldorf bereits am 30.06.2025 sämtliche Unterlagen zur Wahlzulassung für die Kommunalwahl 2025 eingereicht. Die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen wurde vom Wahlleiter vor Ort attestiert.

Sämtliche dem vorangegangenen Wahlen erfolgten unter strenger Beachtung des Kommunalwahlgesetzes sowie der Landessatzung der AfD NRW. Einladungen zu Wahlversammlungen wurden stets satzungsgemäß versendet, Wahlen erfolgten ordnungsgemäß und die entsprechenden Mitgliederversammlungen wurden protokolliert. Einwände wurden bei den Wahlversammlungen keine erhoben.

Ein medial am 5.7. in den Vordergrund gerücktes Landesschiedsgerichtsurteil der AfD NRW, dass die Wahlversammlung der AfD Düsseldorf vom 28.06.2025 – die ebenfalls durch das Kommunalwahlgesetz gedeckt war – zu unterbinden versuchte, berührt die Rechtmäßigkeit von Einladung und Wahlvorgang unter keinem Gesichtspunkt und hat keine Rechtskraft. Der Kreisvorstand der AfD Düsseldorf beabsichtigt fristgemäß Rechtsmittel einzulegen und gegen dieses parteiinterne Urteil sehr zeitnah vorzugehen.