Die AfD erachtet das Verfahren für die beabsichtigte Streichung der Schuldenbremse in der Düsseldorfer Hauptsatzung in der morgigen Ratssitzung für rechtswidrig.

Die Änderung der Hauptsatzung wurde nicht in der Tagesordnung der Ratssitzung angekündigt und kann nicht bloß auf einen Fraktionsantrag zum Haushalt, der zudem nicht mit der relevanten Frist zur Ratssitzung eingereicht wurde, erfolgen. Änderungen der Hauptsatzung erfolgten entsprechend stets durch einen gesonderten Antrag bzw. eine gesonderte Verwaltungsvorlage, die in der Tagesordnung angekündigt war, nicht durch bloßen Antrag im Rahmen der Haushaltsberatung. Es wird Kommunalverfassungsrecht geändert und die beabsichtigte Streichung erfasst nicht nur den diesjährigen Haushalt, sondern hätte für alle Folgejahre Wirkung.

Oberbürgermeister Dr. Keller hat heute ein Schreiben erhalten und wird darin aufgefordert, den Antrag zur Streichung der Schuldenbremse in der Hauptsatzung morgen nicht zu behandeln. Die AfD hat für die morgige Haushaltssitzung einen Etatantrag zum Thema „Keine Schulden für den vermeintlichen Klimaschutz“ eingereicht.