Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf hat das rechtswidrige Vorgehen des Düsseldorfer Rates und seines Oberbürgermeisters Dr. Stephan Keller bestätigt und ist der Auffassung der AfD-Fraktion gefolgt.

Wie schon von der AfD im vergangenen Jahr angemahnt, verletzt der Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 04.02.2021 zur Bestellung von Ausschussmitgliedern mit beratender Stimme geltendes Recht nach § 58 Abs. 1 S. 7 u. S. 8 GO NRW.

Die AfD-Ratsfraktion Düsseldorf hatte 2021 eine Beschwerde bezüglich der Nichtberücksichtigung der Ausschussbesetzung bei der Kommunalaufsicht eingelegt, nachdem der AfD zu Beginn des vergangenen Jahres (04.02.2021) Sitze in Ausschüssen verweigert wurden.

Uta Opelt, Fraktionsvorsitzende der AfD-Ratsfraktion Düsseldorf dazu: „Die Bezirksregierung setzt hier ein klares Zeichen, dass OB Keller über seine Kompetenz hinaus rechtswidrig gehandelt hat und uns die Ausschüsse nicht hätte verwehren dürfen. Nun muss er diesen Beschluss auf der kommenden Sitzung erneut dem Rat vorlegen. Ich gehe jedoch davon aus, dass er und die Ratsmehrheit nicht zur Einsicht kommen werden und es auf eine gerichtliche Klärung hinausläuft. Die Kosten für solch ein vermeidbares Verfahren tragen übrigens nicht die streitenden Parteien, sondern die Steuerzahler. OB-Keller hat es also mal wieder in der Hand Steuergelder zu sparen.“