• Mehrheit im Rat verweigert der AfD die ihr zustehenden „sachkundigen Bürger“ in den Ausschüssen
  • Paragraf 58 Abs. 1 Satz 7 der GO NRW regelt die Besetzung der Ausschüsse: […] Fraktionen, die in einem Ausschuß nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen Ausschuß ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. […]

In der heutigen Haushaltssitzung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es zu einer undemokratischen, nach Auffassung der AfD Fraktion gar rechtswidrigen Entscheidung gekommen. In einer konzertierten Aktion hat Oberbürgermeister Keller mit der Mehrheit des Rates einen Beschluss erwirkt, der der AfD die Besetzung der Ausschüsse mit „sachkundigen Bürgern“ verwehrt.

Uta Opelt, Fraktionsvorsitzende der AfD in Düsseldorf dazu: „Der heutige Vorfall ist zutiefst undemokratisch und ich bin schockiert. Dieser Beschluss läuft eindeutig der Gemeindeordnung NRW zuwider, der unter anderem auch klar die Besetzung der Ausschüsse regelt. Hier ist §58 Abs.1 Satz 7 der GO NRW sehr eindeutig.“